AGB
1. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrages mit der Schwimmschule ist die Erteilung eines Baby-, Kleinkinder- oder Kinderschwimmkurses, von Schwimmkursen für Erwachsene und sonstigen Angeboten wie AquaFitness-Training. (§ 611 BGB).
Alle angebotenen Kurse und sonstigen Angebote sind unter www.aquaaltenberge.com nach Zeiten und Preisen einsehbar.
2. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen oder sonstigen Angeboten erfolgt grundsätzlich online über die Website der Schwimmschule oder in Ausnahmefällen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder mündlich vor Ort. Die Anmeldung ist verbindlich. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit der Annahme der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande. Die Plätze werden dabei nach der Reihenfolge der Anmeldung, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, vergeben.
3. Kursdauer und Kursgebühr
Waterbabies/Babyschwimmen:
Beim Babyschwimmen (3–18 Monate) buchen Sie einen kompletten Kursblock der während der Schulzeit läuft (von Schulferien zu Schulferien - ca. 9-11 Kurseinheiten). Der Kurs ist jeweils an einem festen Kurswochentag im gleichen Kurs zu besuchen.
Die Babyschwimmkurse dauern jeweils insgesamt 40 Minuten. Die Kurszeiten können dem Kursplan online entnommen oder vor Ort eingesehen werden.
Wassergewöhnung:
Für das Wassergewöhnung (18 Monate – 3 Jahre) erwerben Sie einen kompakten Kursblock, d.h. der Kurs findet ca. 9-11 Wochen lang immer zum selben Tag und zur gleichen Uhrzeit statt (während der Schulzeit von Schulferien zu Schulferien). Die Wassergewöhnung umfasst je 40 Minuten.
Seepferdchenschwimmen/Learn to Swim:
Bei den Schwimmkursen für Kinder (ab circa 3 Jahre) erwerben Sie einen kompakten Kursblock, d.h. der Kurs findet ca. 9-11 Wochen lang immer zum selben Tag und zur gleichen Uhrzeit statt (während der Schulzeit von Schulferien zu Schulferien). Die Seepferdchen-/Learn to Swim Kurse umfasst je 45 Minuten.
Schwimmkurse für Erwachsene:
Die Schwimmkurse für Erwachsene sind nach Absprache stundenweise buchbar zu je 45 Minuten.
AquaFitness-Kurse:
Für die AquaFitness-Kurse erwerben Sie einen kompakten Kursblock, d.h. der Kurs findet ca. 9-11 Wochen lang immer zum selben Tag und zur gleichen Uhrzeit statt (während der Schulzeit von Schulferien zu Schulferien). Die AquaFitness-Kurse umfassen je 45 Minuten.
Ferien-Kurse:
Bei den Ferienkursen erwerben Sie für den angebotenen Zeitraum einen kompakten Kursblock in einem definierten Zeitfenster.
Die jeweilige Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Die Preise für die Kurse und übrigen Angebote können auf der Website entnommen werden.
Die Kursgebühren sind spätestens 1 Tag vor Beginn des Kurses zu entrichten. Eine Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich. Eine Teilnahme an den Kursen erfolgt nur bei vorheriger Bezahlung.
Abmeldung - Umbuchungen
Ein Nichterscheinen zum Kurs oder zu den sonstigen Angeboten entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Erkrankung - Nichterscheinen
Für nicht wahrgenommene Kurseinheiten besteht kein Ersatzanspruch. Ein Nichterscheinen ist keine Abmeldung.
4. Rücktritt / Kündigung der Kurse
Alle Kursverträge können bis 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenlos gekündigt werden. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € erhoben.
Bei einer Kündigung bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig, bei einer späteren Absage die volle Kursgebühr.
5. Absage / Rücktritt durch die Schwimmschule
Ist eine Durchführung des Kurses oder des sonstigen Angebotes etwa wegen technischen Defektes, Krankheit des Kursleiters oder wegen sonstiger zwingender Gründe nicht möglich, werden die Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall informiert. In diesem Fall werden Nachholtermine der Schwimmschule angeboten oder es wird eine Vertretung benannt. Sollten Nachholtermine nicht gestellt werden können, erfolgt für den konkreten Ausfall des Kurses eine entsprechende Minderung der Kursgebühr.
Sollte die Durchführung des Kurses oder sonstigen Angebotes grundsätzlich nicht möglich sein, etwa wegen dauerhafter Erkrankung des Kursleiters, technischen Defektes oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Schwimmschule vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erfolgt umgehend eine Erstattung der bereits gezahlten Kursgebühr. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen gegen die Schwimmschule ist ausgeschlossen.
6. Mitteilungspflicht
Mit der Anmeldung zu den Kursen bzw. den sonstigen Angeboten wird bestätigt, dass der Teilnehmer keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckende Krankheiten oder körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme des Kurses bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Angebote entgegenstehen. Schwangerschaften sind vor Beginn des Kurses bzw. des sonstigen Angebotes unaufgefordert mitzuteilen. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund der unterlassenen Mitteilung oder bewusst falscher Mitteilung entstehen. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Teilnehmer Ausschlussgründe selbst nicht bekannt und auch nicht für die Schwimmschule erkennbar waren. Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zum Besuch des gewünschten Kurses oder der Inanspruchnahme des sonstigen Angebotes ist vorab eine (fach)ärztliche Stellungnahme einzuholen.
Ein Schwimmverbot gilt u.a. beifolgenden Erkrankungen:
– Ohrenentzündungen
– Augenentzündungen
– Magen-Darm-Erkrankungen
– Fieber
– bei allen ansteckenden Krankheiten
– COVID 19 / SARS CoV-2 Symptome
7. Haftung
Die Haftung der Schwimmschule und ihrer Kursleiter beginnt mit der Übernahme der Kinder am Beckenrand und endet mit der Übergabe der Kinder am Ende des Kurses am Beckenrand. Eine Haftung wird nur für die Dauer des Kurses im Wasser mit Trainer übernommen. Entsprechendes gilt für Erwachsene. Den Anweisungen des Kursleiters ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen. Widersetzt sich der Schwimmschüler erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Schwimmlehrers und kann dadurch die Sicherheit des Schwimmschülers oder der anderen Kursteilnehmer nicht mehr gewährleistet werden, oder führt die Störung dazu, dass der Kurs nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist der Schwimmlehrer befugt, den entsprechenden Teilnehmer unverzüglich des Kurses, auch hinsichtlich etwaiger noch ausstehender Kurstermine, zu verweisen. Eine Erstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Schwimmschule behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.
Jeder Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb des Beckens, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf dem Weg zum Becken und wieder zurück, eine Haftung der Schwimmschule ist hier ausgeschlossen. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die sonstigen Angebote, sofern diese AGB keine weiteren Regelungen treffen.
Die Schwimmschule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder ähnliches. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen.
Für angerichtete Schäden oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der jeweilige Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.
8. Hygiene / Gesundheit / Hausordnung
Aus hygienischen Gründen und zur Sicherung der Wasserqualität ist der Kursteilnehmer verpflichtet, vor Kursbeginn zu duschen und angemessene Badebekleidung zu tragen. Sämtlicher Schmuck ist vorher abzulegen.
Eine Kursteilnahme ist nur gestattet, wenn der Teilnehmer (sport-)gesund ist.
Die Hausordnung ist einzuhalten. Insbesondere ist das Betreten des Schwimmbadbereiches mit Straßenschuhen aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Örtlichkeit untersagt, mit Ausnahme von Kindertrinkflaschen.
Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet.
Hält sich ein Kursteilnehmer nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Schwimmschule behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.
9. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 01.01.2025
