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AGB

1. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrages  ist die Erteilung eines Baby-, Kleinkinder- oder Kinderschwimmtraining, sowie Schwimmtraining für Erwachsene und sonstige Angebote, wie AquaFitness-Training, Reha-Sport im Wasser, Wassergymnastik sowie weitere Bewegungsangebote im Wasser (§ 611 BGB).
Alle Angebote sind unter www.aquaaltenberge.com nach Zeiten und Preisen einsehbar.

2. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Anmeldung zu den Angeboten und Trainingseinheiten erfolgt grundsätzlich online über die Website von AquaAltenberge oder in Ausnahmefällen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder mündlich vor Ort. Die Anmeldung ist verbindlich. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit der Annahme der Anmeldung durch  AquaAltenberge zustande. Die Plätze werden dabei nach der Reihenfolge der Anmeldung, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, vergeben.

Im Bereich Reha-Sport kann/wird über eine ärztliche Verordnung (Rezept) mit den Krankenkassen abgerechnet. 

(siehe Infos REHASPORT)

3. Training und Kosten

Die Erstanmeldung für die einzelnen Trainingsgruppen erfolgt über die Webseite. Dort kann die Trainingsgruppe, die Trainingseinheit und die Uhrzeit gewählt werden. 

Die Anmeldung durch die Zahlung des 1. Monatsbeitrags verbindlich.

Danach erfolgt die monatliche Abbuchung des Trainingsbeitrags. 

Der entsprechende Aufnahmeantrag ist als Download auf dieser Webseite hinterlegt.

Bitte den ausgefüllten Antrag bei der ersten Trainingseinheit mitbringen oder per Mail schicken an:

info@swimsporttank.com 

Die Trainingsblöcke finden während der Schulzeit (von Schulferien zu Schulferien) statt. Die Teilnahme an der Trainingseinheit (45 Minuten)  ist jeweils an einem festen Wochentag zur gleichen Uhrzeit. Wenn aufgrund von Feiertagen, Ferien oder Badschließung die Trainingseinheiten nicht stattfinden reduziert sich der monatliche Beitrag entsprechend der nicht stattgefundenen Trainingseinheiten. 

Vorteile dieses Systems:

Die Übergänge von der Wassergewöhnung, zum Anfänger-, Bronze-, Silber- und Goldtraining sind fließend. Es muss sich nicht neu angemeldet werden. Die Teilnehmer sind in einem kontinuierlichen Trainingsflow, was sich sowohl  in der  Perfektion in der Schwimmtechnik wie auch im kontinuierlichen, individuellen Fortschritt manifestiert. 

Die Kündigung der Trainingsteilnahme kann immer -bitte schriftlich- zu den jeweiligen Ferien erfolgen. 

Abmeldung - Umbuchungen
Ein Nichterscheinen zum Training oder zu den sonstigen Angeboten entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Umbuchungen und Trainingszeitwechsel können bzw. erfolgen in Absprache mit den Trainern.
 

Erkrankung - Nichterscheinen
Für nicht wahrgenommene Kurseinheiten besteht kein Ersatzanspruch. Ein Nichterscheinen ist keine Abmeldung.

4. Kündigung 
Die Kündigung der Trainingsteilnahme kann immer -bitte schriftlich- zu den jeweiligen Ferien erfolgen. 

5. Absage / Rücktritt durch die Schwimmschule
Ist eine Durchführung des Trainings  oder des sonstigen Angebotes etwa wegen technischen Defektes, Krankheit des Kursleiters oder wegen sonstiger zwingender Gründe nicht möglich, werden die Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall informiert. In diesem Fall werden Nachholtermine angeboten oder es wird eine Vertretung benannt. Sollten Nachholtermine nicht gestellt werden können, erfolgt für den konkreten Ausfall eine entsprechende Minderung des Monatsbeitrags.
Sollte die Durchführung des Kurses oder sonstigen Angebotes grundsätzlich nicht möglich sein, etwa wegen dauerhafter Erkrankung des Kursleiters, technischen Defektes oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Trainingszeit in Absprache mit den Teilnehmern verlegt werden. Sollte dieses nicht möglich sein, kann das Angebot nicht stattfinden. 

6. Mitteilungspflicht beim Schwimmtraining  

Mit der Anmeldung zu den Trainingseinheiten  bzw. den sonstigen Angeboten wird bestätigt, dass der Teilnehmer keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckende Krankheiten oder körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme des Trainings bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Angebote entgegenstehen.

Schwangerschaften sind vor Beginn des Trainings oder  sonstigen Angebotes unaufgefordert mitzuteilen.  Es wird keine   Haftung für Schäden übernommen, die aufgrund der unterlassenen Mitteilung oder bewusst falscher Mitteilung entstehen. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Teilnehmer Ausschlussgründe selbst nicht bekannt oder diese auch nicht für die Trainer / Kursleiter erkennbar waren. Bei Zweifeln über die Tauglichkeit  der Inanspruchnahme des sonstigen Angebotes ist vorab eine (fach)ärztliche Stellungnahme einzuholen.

Ein Schwimmverbot gilt u.a. bei folgenden Erkrankungen:
– Ohrenentzündungen
– Augenentzündungen
– Magen-Darm-Erkrankungen
– Fieber
– bei allen ansteckenden Krankheiten
– COVID 19 / SARS CoV-2 Symptome

7. Haftung
Die Haftung beginnt mit der Übernahme der Kinder am Beckenrand und endet mit der Übergabe der Kinder am Ende des Trainings am Beckenrand. Eine Haftung wird nur für die Dauer des Trainings im Wasser mit Trainer übernommen. Entsprechendes gilt für Erwachsene. Den Anweisungen des Kursleiters ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen. Widersetzt sich der Schwimmschüler erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Trainers und kann dadurch die Sicherheit des Schwimmschülers oder der anderen Teilnehmer nicht mehr gewährleistet werden, oder führt die Störung dazu, dass das Training nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist der Trainer befugt, den entsprechenden Teilnehmer unverzüglich des Trainings, auch hinsichtlich etwaiger noch ausstehenden Trainings, zu verweisen. Eine Erstattung der Trainingseinheit  ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer wird sich ausdrücklich vorbehalten. 
Jeder Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb des Beckens, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf dem Weg zum Becken und wieder zurück, eine Haftung  ist hier ausgeschlossen. 
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die sonstigen Angebote, sofern diese AGB keine weiteren Regelungen treffen.

Es erfolgt keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder Ähnliches. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen.
Für angerichtete Schäden oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der jeweilige Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.

8. Hygiene / Gesundheit / Hausordnung
Aus hygienischen Gründen und zur Sicherung der Wasserqualität ist der Teilnehmer verpflichtet, vor Beginn zu duschen und angemessene Badebekleidung zu tragen. Sämtlicher Schmuck ist vorher abzulegen.

Die Hausordnung ist einzuhalten. Es gilt ein uneingeschränktes Handy- und Tablettverbot im Schwimmbad. Insbesondere ist das Betreten des Schwimmbadbereiches mit Straßenschuhen / Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Örtlichkeit untersagt, mit Ausnahme von Kindertrinkflaschen.
Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet.
Hält sich ein Kursteilnehmer nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behalten sich die Trainer vor, den Teilnehmer vom gesamten Training oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. 

9. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.01.2025

Leiter
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